Allgemeine Geschäftsbedingungen

der DPF Ready, Inhaberin: Nadine Hartmann, Aufeldstraße 12, 63741 Aschaffenburg

Für die Geschäftsbeziehungen der Firma DPF Ready, Partikelfilterreinigung und dem jeweiligen Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB´s in der jeweiligen Fassung. Davon abweichende AGB´s der Kunden werden zurückgewiesen.

§1 Vertragsinhalt

Die Firma DPF Ready reinigt Benzinpartikelfilter, Katalysatoren, Dieselpartikelfilter, Rußfilter, Rußpartikelfilter von Pkw´s, Lkw´s, Baumaschinen, Stapler, Kraftomnibusse, sowie Industriefilter.

Die Firma DPF Ready führt die Reinigung des jeweiligen Filters nach Kundenauftrag aus.

§2 Bedingungen für die Reinigungsdurchführung

Der zu reinigende Dieselpartikelfilter muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, d. h. insbesondere die Filterkeramik darf keinerlei Beschädigungen, Risse oder Brüche aufweisen, das Filtermaterial darf nicht an- oder durchgerostet sein. Der Filter selbst darf keine sichtbaren Eindellungen aufweisen. Das Flexrohr darf nicht beschädigt sein.

Für die Reinigung müssen zuvor sämtliche Anbauteile wie Sensoren, Schläuche, Halterungen etc. sach- und fachgerecht demontiert werden. Für nicht demontierte oder verlorengegangene Komponenten und den daraus entstehenden Folgeschäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Sollte der zu reinigende Filter zuvor bereits durch den Kunden selbst bearbeitet und gereinigt worden sein, beispielsweise durch chemische Lösung oder vergleichbare Behandlungen, so ist dies dem Auftragnehmer auf dem dafür vorgesehenen Auftragsvordruck offenzulegen. Für solch vorbehandelte Filter übernimmt die Firma DPF Ready keine Haftung.

§3 Demontage

Der Ausbau des zu reinigenden Dieselpartikelfilters muss in einem Kfz-Meisterbetrieb durch- geführt werden. Dies ist durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Kfz- Fachwerkstatt dem Auftragnehmer nachzuweisen.

Bei dem Wiedereinbau des gereinigten Partikelfilters sind Prüf- und Programmierarbeiten in der Motorsteuerung erforderlich, der gereinigte Dieselpartikelfilter ist nach den jeweiligen Herstellervorgaben wie ein Neufilter einzubauen.

Soweit der Kunde den Aus- oder Einbau des Dieselpartikelfilters selbst vornimmt, lehnt der Auftragnehmer jegliche Haftung für die Funktion des gereinigten Dieselpartikelfilters und eventuelle Folgeschäden am Fahrzeug ab.

§4 Anlieferung und Rücksendung

Der Auftragnehmer organisiert und veranlasst den Transport des sach- und fachgerecht demontierten, zu reinigenden, Rußpartikelfilter, falls der Rußfilter nicht selbst vom Kunden angeliefert wird. Er bedient sich hierbei eines Partnerunternehmens, beispielsweise DHL. Die Abholung und auch der Rücktransport des gereinigten Dieselpartikelfilters erfolgt auf Rechnung des Auftragnehmers über DHL oder ein anderes Drittunternehmen.

Soweit der Auftraggeber eine andere Versandmöglichkeit wünscht, ist diese nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchführbar und die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die Rücksendung wird eine Transportversicherung abgeschlossen, darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für Transportschäden und Folgeschäden.

§5 Auftragserteilung

Die Reinigung des Partikelfilters erfolgt nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Der Auftragsschein ist spätestens mit der Übersendung des zu reinigenden Partikelfilters durch den Kunden unterzeichnet zu übersenden, das Auftragsformular ist auf der Homepage des Auftragnehmers per Download auszudrucken, vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung des Auftragsscheins werden die vorliegenden AGB´s des Auftrag- nehmers akzeptiert.

§6 Eingangsprüfung

Die durch den Auftragnehmer, bzw. das von ihm beauftragte Drittunternehmen abgeholten oder durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Dieselpartikelfilter werden nach Eingang bei dem Auftragnehmer einer Eignungsprüfung für die vorgesehene und beauftragte Reinigung unterzogen.

Neben einer Sichtkontrolle auf äußere Beschädigungen erfolgt eine Gegendruckmessung, sowohl vor als auch nach der Reinigungsmaßnahme. Ebenfalls wird das Eigengewicht des Filters vor und nach dem Reinigungsvorgang ermittelt und hierüber eine Dokumentation angefertigt.

Sämtliche, so gewonnene, Daten werden in einem sog. Prüfprotokoll festgehalten. Dies wird dem Auftragnehmer nach erfolgter Reinigungsmaßnahme durchschriftlich überlassen.

Ergibt die Eingangskontrolle eine Beschädigung des Filters, sodass Reinigungsmaßnahmen nicht möglich oder erfolgversprechend sind, wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet und der Dieselpartikelfilter ungereinigt zurückgesandt.

§7 Zahlungsmodalitäten

Die Kosten für die durchzuführende Filterreinigung sind aus dem Auftragsschein ersichtlich, es gelten die jeweiligen Preise gem. Aushang bzw. der jeweils aktuellen Preistabelle.

Die Rechnung für die durchgeführte Reinigung ist sofort zur Zahlung fällig, erst nach Zahlungseingang oder bankbestätigtem Nachweis wird der gereinigte Dieselpartikelfilter an den Auftraggeber durch den Auftragnehmer oder ein Drittunternehmen zurückgesandt.

§8 Durchführung der Reinigung

Die Dauer der Reinigungsmaßnahme ist abhängig vom jeweiligen Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Partikelfilters, regelmäßig dauert die Reinigung mindestens zwei Werktage. Abweichungen und längere Reinigungsdauer ist nicht auszuschließen, hinzu kommt jeweils der Zeitaufwand für Abholung und Rücktransport, der ebenfalls mit mindestens zwei Werktagen anzusetzen ist.

Die professionelle Reinigung des Dieselpartikelfilters setzt mehrere Schritte und Prozesse voraus, sodass in der Regel ein Reinigungsergebnis zu erreichen ist, welches vom Wirkungsgrad nahezu einem Neufilter entspricht und in der Wirkungsweise ca. 98% eines Neufilters erreicht.

Die Reinigungsverfahren sind schonend, sodass keine Beschädigungen des Filters zu gewärtigen sind.

§9 Urheberrechtsschutz

Sämtliche, im Zusammenhang mit der Reinigung stehenden, Protokolle, Dokumentationen, Auftrags- und Abholformulare, sind Eigentum des Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma DPF Ready dürfen diese weder veröffentlich, noch an Dritte weitergegeben werden.

§10 Gewährleistung/Haftungsausschluss

Die Partikelfilter werden durch den Auftragnehmer, gegebenenfalls mehrfach, gereinigt, sodass sie bis zu 98% von Ruß- und Ascherückständen befreit sind und die Messergebnisse nahezu den Werten eines Neufilters entsprechen.

Davon ausgenommen sind Partikelfilter, die zuvor bereits durch den Auftraggeber selbst Reinigungsversuchen unterzogen worden sind.

Der Auftragnehmer garantiert, dass bei Fehlschlagen der Reinigung dem Auftraggeber keine Kosten entstehen und bereits gezahlte Reinigungskosten rückerstattet werden.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Partikelfilters, wenn dieser durch den Auftraggeber selbst montiert oder demontiert wird, chemische Reinigungsversuche oder sonstige Behandlungen zuvor durchgeführt worden sind.

Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie hinsichtlich der Funktionsfähigkeit, wenn die notwendigen Vorarbeiten/Prüfarbeiten nicht durchgeführt werden.

Dies beinhaltet insbesondere elektronische und mechanische Prüfarbeiten vor und nach der Reinigung, zu prüfende Komponenten sind beispielsweise die Abgasrückführventile, Luftmassenmesser, Abgastemperatursensoren und sonstige Komponenten/Sensoren. Drucksensoren, Temperatursensoren, Injektoren, Turbolader, Turboschläuche und sonstige Komponenten müssen vor Einbau eines Gereinigten Filters geprüft und ggf. durch Originalteile erneuert werden.

Der zu reinigende Dieselpartikelfilter muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, d. h. insbesondere die Filterkeramik darf keinerlei Beschädigungen, Risse oder Brüche aufweisen, das Filtermaterial darf nicht an- oder durchgerostet sein. Der Filter selbst darf keine sichtbaren Eindellungen aufweisen.

Es sind die jeweiligen Herstellervorgaben unbedingt zu beachten.

Die Auftragnehmerin übernimmt die Gewährleistung dafür, dass der gereinigte Partikelfilter bis zu 98% dem Leistungsstand eines Neufilters entspricht.

Hingegen wird keine Gewährleistung oder Garantie für die Haltbarkeit von gereinigten Rußpartikelfiltern gegeben, insbesondere besteht keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

§11 Datenschutz

Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten und umgesetzt, der Datenschutzhinweis ist auf der Website des Auftragnehmers hinterlegt.

§12 Rechtswahl/Gerichtsstand

Sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeglichen. Von der Rechtswahl ausgenommen sind zwingende Verbrau- cherschutzvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist Aschaffenburg, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen handelt.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und gültig. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Regelung eine solche, gesetzlich zulässige, Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt oder die Regelungslücke ausfüllt.